Förderungsberechtigte Fahrräder DECATHLON
Bis zu € 900 Förderung für dein DECATHLON E-Lastenfahrrad und bis zu € 500 Förderung für dein Faltrad.*
Entdecke das neue elektrische Lastenfahrrad & das Klapprad von Decathlon und profitiere jetzt von einer Förderung bis zu insgesamt € 900 für dein E-Lastenfahrrad oder bis zu € 500 für dein Klapprad. Egal ob um den Einkauf nach Hause zu schleppen oder zum in die U-Bahn mitnehmen. Bei uns findest du dein perfektes Fahrrad für den Alltag.
*Förderung bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.
Unsere Lastenfahrräder mit bis zu 900€ Förderung:
Unsere Falträder mit bis zu 500€ Förderung:
Klapprad 16 zoll ultrakompakt fold light 1 second aluminium
Für Alltagsnutzer*innen, die von einem ultrakompakten Fahrrad träumen, das sie überall hin mitnehmen können.
Klapprad 16 zoll ultrakompakt fold light 1 second beige
Für Alltagsnutzer*innen, die von einem ultrakompakten Fahrrad träumen, das sie überall hin mitnehmen können.
Wie komme ich zu meiner Förderung?
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Die Förderungsfähigkeit des Lastenfahrrad R500E V2 und Faltrad Ultrakompakt Fold 16Zoll wurden von der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) offiziell bestätigt.
Die Förderung des BMK iHv bis zu € 900 bzw. € 500 kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach der Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktion des BMK erfolgt im Rahmen des Aktionsprogramms "klimaaktiv mobil- Aktive Mobilität und Mobilititätsmanagement", - ein Programm des Klima und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. (klimaaktivmobil.at)
Lastenfahrrad Förderung:
Schritt 1: Rechnung
Nachdem du dein Fahrrad bestellt hast: Um die Förderung zu beantragen, benötigst Du eine Rechnung, auf der der von uns kostenlos gewährte Fahrradservice innerhalb des ersten Jahres ab Rechnungsausstellung angeführt ist. Diese spezielle, für die weitere Förderung notwendige Rechnung erhälst du automatisch, wenn du dein Fahrrad online auf unserer Webseite kaufst. Wenn du es in der Filiale kaufst, kontaktiere bitte unseren Kundenservice telefonisch unter der Nr. 014120125, per E-Mail ([email protected]) oder über unser Kontaktformular damit wir dir die Rechnung ausstellen können. Wir sind Mo-Fr 09:00-18:00 Uhr und Sa 09:00-17:30 Uhr für dich erreichbar.
Schritt 2: Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträdern und (Elektro-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 28.02.2025 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad reserviert.
Bitte beachte, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Alle notwendigen Schritte zur Antragstellung findest du auf der entsprechenden Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter dem nachfolgenden Link:
Förderungsaktion (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2024.
Alle Informationen zur Förderungsaktion selbst und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste sind im folgenden Leitfaden zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen findest du hier.
Quelle der auf dieser Seite angeführten Informationen zur Förderung:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2024/fahrzeuge-ladeinfrastruktur der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Faltrad Förderung:
Schritt 1: Öffi Ticket
Damit du eine Förderung für dein Faltrad bekommst, benötigst du zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige Öffi-Jahreskarte, wie zum Beispiel die Jahreskarte für die Wiener Linien oder das Klimaticket (für Privatpersonen).
Schritt 2: Rechnung
Nachdem du dein Fahrrad bestellt hast: Um die Förderung zu beantragen, benötigst Du eine Rechnung, auf der der von uns kostenlos gewährte Fahrradservice innerhalb des ersten Jahres ab Rechnungsausstellung angeführt ist. Um diese spezielle, für die weitere Förderung notwendige Rechnung zu erhalten, kontaktiere bitte unseren Kundenservice telefonisch unter der Nr. 014120125, per E-Mail ([email protected]) oder über unser Kontaktformular. Wir sind Mo-Fr 09:00-18:00 Uhr und Sa 09:00-17:30 Uhr für dich erreichbar.
Schritt 3: Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträdern und (Elektro-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 28.02.2025 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad reserviert.
Bitte beachte, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Alle notwendigen Schritte zur Antragstellung findest du auf der entsprechenden Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter dem nachfolgenden Link:
Förderungsaktion (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2024.
Alle Informationen zur Förderungsaktion selbst und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste sind im folgenden Leitfaden zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen findest du hier.
Quelle der auf dieser Seite angeführten Informationen zur Förderung:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2024/fahrzeuge-ladeinfrastruktur der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH